Überblick zur GWB-Novelle – Teil 1 | Fieldfisher
Skip to main content
Publication

Überblick zur GWB-Novelle – Teil 1

Locations

Germany

GWB-Novelle - Teil 1: Neue Aufgreifschwelle in der Fusionskontrolle

Neue  Aufgreifschwelle

Künftig sind Unternehmensbeschlüsse beim Bundeskartellamt auch dann anzumelden, wenn das zu erwerbende Unternehmen (sowie andere beteiligte Unternehmen) die bisher ausschlaggebende Schwelle eines Umsatzes von 5 Mio. Euro in Deutschland nicht erreicht.

Voraussetzung hierfür ist,

  • dass der Wert der Gegenleistung für den Zusammenschluss - das wird in den meisten Fällen der Kaufpreis sein - mehr als 400 Mio. Euro beträgt und
  • das Target in erheblichem Umfang auf dem deutschen Markt tätig ist.

Kommentar

Durch die Neuerung wird künftig auch der Erwerb eines Start-ups erfasst bei entsprechend hohem Kaufpreis. Voraussetzung ist eine Tätigkeit in Deutschland. Dazu reicht aber etwa bereits die Unterhaltung einer Einheit zur Forschung und Entwicklung. Auch der Erwerb einer App,  beispielsweise in den USA, durch einen amerikanischen Erwerber kann erfasst sein bei entsprechender Nutzerzahl in Deutschland.

Die Novelle zielt damit insbesondere auf junge Unternehmen der Digitalbranche, die über einen geringen Umsatz verfügen, aber wegen Zugriffs auf wertvolle Datenbanken oder individuelle Technologien über einen hohen Marktwert verfügen und entsprechend hohe Kaufpreise erzielen.

9. GWB-Novelle

Das Änderungsgesetz zur 9. GWB Novelle wurde am 8. Juni 2017 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht  (BGBl. Nr. 33, vom 8. Juni 2017, S. 1416). Mit wenigen Ausnahmen traten die geänderten Vorschriften am 9. Juni 2017 in Kraft.

Der Text der 9. GWB-Novelle kann hier über die Homepage des Bundesanzeiger Verlages abgerufen werden.

Sign up to our email digest

Click to subscribe or manage your email preferences.

SUBSCRIBE