Vertikale Preisbindung: Bundeskartellamt verhängt im Matratzenfall weitere 15,5 Mio. Euro | Fieldfisher
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Vertikale Preisbindung: Bundeskartellamt verhängt im Matratzenfall weitere 15,5 Mio. Euro

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Germany

Das Bundeskartellamt hat eine Geldbuße in Höhe von 15,5 mio. Euro gegen die Tempur Deutschland GmbH (Tempur) wegen vertikaler Preisbindung der Einzelhändler beim Vertrieb ihrer Produkte verhängt.

Das Bundeskartellamt hat eine Geldbuße in Höhe von 15,5 mio. Euro gegen die Tempur Deutschland GmbH (Tempur) wegen vertikaler Preisbindung der Einzelhändler beim Vertrieb ihrer Produkte verhängt.

Vorgegebene Verkaufspreise

Nach den Feststellungen des Bundeskartellamts sollen Verantwortliche von Tempur mit ihren Händlern im Zeitraum von 2005 bis 2011 wiederholt Vereinbarungen über Verkaufspreise getroffen haben. Dabei gab Tempur sowohl Preise für den Online-Handel, als auch für den stationären Handel vor. Insbesondere im Online-Handel überwachte Tempur die Einhaltung der Preisgrenze strikt. So wurde nach Angaben des Bundeskartellamts bei einer Abweichung von der Preisempfehlung von 5 % der Händler von Tempur-Vertriebsmitarbeitern kontaktiert und ihm wurde die Anpassung an den Preis befohlen. Änderten die Händler den Preis daraufhin nicht, soll ihre Belieferung in erheblichem Maße verzögert oder sogar gänzlich eingestellt worden sein. Im stationären Handel soll Tempur die Händler dazu aufgefordert haben, Tempur-Produkte von generellen Werbeaktionen (zum Beispiel "25 % auf alles") ausdrücklich auszunehmen.

Vertikale Preisbindung

Grundsätzlich müssen Händler frei sein in der Setzung ihres Verkaufspreises. Der Hersteller darf diesbezüglich keine Vorgaben machen. Kartellrechtlich unbedenklich sind lediglich unverbindliche Preisempfehlungen. Diese dürfen aber keinerlei Druck auf den Händler ausüben

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: "Nicht erlaubt sind hingegen verbindliche Vereinbarungen der Hersteller mit den Händlern über die Endverkaufspreise oder gar die Ausübung von Druck auf die Händler, um ein bestimmtes Preisniveau durchzusetzen. Nur wenn die Händler den Preis frei setzen können, kann echter Wettbewerb entstehen."

Hintergrund zum Matratzenfall

Aufgrund von Beschwerden aus dem Markt leitete das Bundeskartellamt im August 2011 eine Durchsuchung bei verschiedenen Matratzenherstellern ein. Daraufhin verhängte das Bundeskartellamt bereits im August 2014 und im Februar 2015 Bußgelder in einer Gesamthöhe von 11,6 Mio. Euro gegen die Recticel Schlafkomfort GmbH und die Metzeler Schaum GmbH wegen vertikaler Preisbindung. Mit dem Bußgeld gegen Tempur hat das Bundeskartellamt das Verfahren gegen die Matratzenhersteller nunmehr abgeschlossen. Nach eigenen Angaben wurde das Verfahren gegen zwei weitere Hersteller, zwei Einkaufverbände und einen Online-Händler aus Ermessensgründen eingestellt.

Links

Pressemitteilung des Bundeskartellamts vom 22. Oktober 2015 (Bußgelder Tempur)

Pressemitteilung des Bundeskartellamts vom 22. August 2014 (Bußgelder Recticel)

Pressemitteilung des Bundeskartellamts vom 6. Februar 2015 (Bußgelder Metzeler)