Bundeskartellamt legt Bericht zur Sektoruntersuchung "Nachfragemacht im Lebensmitteleinzelhandel" vor | Fieldfisher
Skip to main content
Publication

Bundeskartellamt legt Bericht zur Sektoruntersuchung "Nachfragemacht im Lebensmitteleinzelhandel" vor

Locations

Germany

Das Bundeskartellamt (BKartA) hat am 24. September 2014 den Bericht zur Sektoruntersuchung der Nachfragemacht im Lebensmitteleinzelhandel veröffentlicht.

Das Bundeskartellamt (BKartA) hat am 24. September 2014 den Bericht zur Sektoruntersuchung der Nachfragemacht im Lebensmitteleinzelhandel veröffentlicht. Die Erkenntnisse der Sektoruntersuchung hatte das BKartA bereits gegen Edeka wegen Verstoßes gegen das Anzapfverbot genutzt. Zur Sektoruntersuchung hat das BKartA nun 4 Dokumente veröffentlicht:

  • Pressemitteilung "Sektoruntersuchung Nachfragemacht im Lebensmitteleinzelhandel": 
     
  • Übersicht über die Ergebnisse und Schlussfolgerungen der Sektoruntersuchung (4 Seiten):
     
  • Zusammenfassung der Ergebnisse der Sektoruntersuchung (28 Seiten):
     
  • Bericht, Darstellung und Analyse der Strukturen und des Beschaffungsverhaltens auf den Märkten des Lebensmitteleinzelhandels in Deutschland (463 Seiten): 

Ergebnisse

Das BKartA kommt zu folgenden Kernthesen:

1. "Der Lebensmitteleinzelhandel ist hochkonzentriert. Die Marktstruktur droht sich noch weiter zu verschlechtern"

  • Die Wettbewerbsbedingungen im Lebensmitteleinzelhandel in Deutschland werden Edeka, Rewe, Schwarz Gruppe und Aldi (Spitzengruppe) dominiert. Ihr Anteil in Deutschland beträgt sowohl beim Absatz als auch beim Einkauf ca. 85%.
     
  • Die Metro-Gruppe wird auf Grund der strukturellen Unterschiede nicht zur Spitzengruppe gezählt.
     
  • Der deutsche Lebensmitteleinzelhandel bezieht weit überwiegend im Inland, die Beschaffungsmärkte werden national abgegrenzt.
     
  • Die Mitglieder der Spitzengruppe haben einen strukturellen Vorteil im horizontalen Vergleich zu ihren Wettbewerbern und im Vertikalverhältnis zu ihren Lieferanten.
     
  • Auch bei der Herstellung von Lebensmitteln gibt es eine Spitzengruppe von jeweils höchstens vier Unternehmen unterschiedlicher Größe in allen untersuchten Beschaffungsmärkten.

2. "Die führenden Lebensmitteleinzelhändler nutzen ihre strukturellen Vorteile in den Verhandlungen mit Markenherstellern"

  • Die Unternehmen der Spitzengruppe können weitgehend ihre starke Marktposition in Verhandlungen mit der Lebensmittelindustrie nutzen.
     
  • Die vorgetragene These, dass oft auch kleine Nachfrager bessere Konditionen erhalten als die Mitglieder der Spitzengruppe, ließ sich nicht belegen.
     
  • Handelsmarken gewinnen an Bedeutung, sowohl quantitativ als auch qualitativ. Durch die Handelsmarken wird die Position des Händlers gegenüber dem Hersteller weiter gestärkt.

3. "Die strenge Linie in der Fallpraxis des Bundeskartellamtes muss fortgesetzt werden"

  • Fusionskontrolle: Jeder wesentliche Erwerb eines Lebensmitteleinzelhändlers in Deutschland durch eines der großen Handelsunternehmen Edeka, Rewe und Schwarz Gruppe wird vertieft geprüft.
     
  • Missbrauchsaufsicht: Nach Auffassung des BKartA legen die Ergebnisse der Sektoruntersuchung es nahe, dass die großen Lebensmitteleinzelhandelsunternehmen Edeka, Rewe, Schwarz Gruppe und Aldi marktmächtig sind.
     
  • Kooperationen: Bei der Bildung von Einkaufskooperationen mit den Unternehmen der Spitzengruppe wird das BKartA künftig intensiv die Auswirkungen auf Absatz- und Beschaffungsmärkte prüfen.

Weiteres Vorgehen

Das Bundeskartellamt hat nun alle interessierten Marktteilnehmer, Wissenschaftler, Verbände und interessierten politischen Kreise dazu aufgerufen, schriftlich zu dem Bericht Stellung zu nehmen (Frist 31. Dezember 2014). Die Nachfragemacht des Lebensmitteleinzelhandels ist Gegenstand von zahlreichen Beschwerden beim BKartA. Weitere Bußgelder könnten also festgesetzt werden.

Sektoruntersuchung

Bei Hinweisen auf einen eingeschränkten Wettbewerb kann das BKartA eine Sektoruntersuchung durchführen (§ 32 e GWB). In der Regel werden in einer solchen Sektoruntersuchung umfangreiche Auskünfte von den betroffenen Unternehmen verlangt. Ein konkreter Verdacht gegen bestimmte Unternehmen ist nicht erforderlich. An die Sektoruntersuchung können sich Bußgeldverfahren gegen Unternehmen anschließen. Eine Übersicht zu den bisherigen Sektoruntersuchungen (Duale Systeme, Waltzasphalt, Fernwärme, Erdgas, Milch, Kraftstoffe, Stromerzeugung / Stromgroßhandel, Heizstrom und Außenwerbung) findet sich auf der Webseite des BKartA:  Das Bundeskartellamt führt zudem derzeit Untersuchungen in den Bereichen Transportbeton, Raffinerien und Mineralölgroßhandel durch.