Internetwirtschaft im Fokus des Bundeskartellamts: Sektoruntersuchung zu Messengerdiensten | Fieldfisher
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Publication

Internetwirtschaft im Fokus des Bundeskartellamts: Sektoruntersuchung zu Messengerdiensten

13.11.2020

Locations

Germany

Das Bundeskartellamt hat am 12.11.2020 eine verbraucherrechtliche Sektoruntersuchung eingeleitet. Diesmal stehen Messengerdienste im Fokus der Wettbewerbshüter.

Ziel von Sektoruntersuchungen ist im Allgemeinen die Aufdeckung von Verbraucherrechtsverstößen. Zu diesem Zweck untersucht und analysiert das Bundeskartellamt die Strukturen und Wettbewerbsbedingungen in bestimmten Bereichen. Die Sektoruntersuchungen richten sich nicht gegen einzelne Unternehmen und fußen auch nicht auf einem konkreten Verdacht eines Kartellverstoßes. Die Ergebnisse der Untersuchungen werden als Bericht nach Abschluss der Sektoruntersuchung veröffentlicht.

Der Präsident des Bundeskartellamtes Andreas Mundt führte zur jüngst eingeleiteten Sektoruntersuchung aus, dass hinsichtlich der als Kommunikationskanal nicht mehr wegzudenkenden Messengerdienste fraglich sei, "ob und inwieweit diese Dienste personenbezogene Daten schützen." Außerdem will das Bundeskartellamt untersuchen, welchen Einfluss eine verbesserte Interoperabiliät der verschiedenen Messengerdienste auf die Anbieterauswahl hätte. Zur Klärung der Fragen wird das Bundeskartellamt in den nächsten Monaten die Branche und Experten befragen.

U. a. Medienberichte hätten immer wieder auf mögliche Verstöße von Messengerdiensten gegen Verbraucherrechte hingewiesen. Über Messengerdienste können über das Internet Textnachrichten, Fotos und Videos versendet sowie Telefongespräche geführt werden.

Eine Verletzung des Verbraucherschutzrechts könnte in einem Verstoß gegen Datenschutzbestimmungen liegen, z. B. in der Art und Weise, wie Messengerdienste die persönlichen Daten ihrer Nutzer verwalten. Das Bundeskartellamt führt in der Pressemitteilung zur Einleitung der vierten Sektoruntersuchung außerdem aus, Verbraucher müssten über die Maßnahmen, die eine sichere Kommunikation sicherstellen sollen, informiert werden.

Durch die Untersuchung erhofft sich das Bundeskartellamt insbesondere Erkenntnisse, ob Verbesserungen im Bereich der Interoperabilität von Messengerdiensten zu einer verstärkten Nutzung datenschutzfreundlicherer Dienste führen können. Derzeit können User regelmäßig ausschließlich über denselben Messengerdienst kommunizieren.

Durch die Sektoruntersuchung soll über Verstöße gegen den Verbraucherschutz informiert werden. Falls das Bundeskartellamt nach der Sektoruntersuchung Verstöße gegen das Verbraucherrecht feststellt, ist es jedoch nicht dazu befugt, die Einstellung durch Erlass anzuordnen. Allgemein gilt aber: Sollte das Bundeskartellamt Kartellrechtsrechtsverstöße in einem Verfahren feststellen, bestünde ein Risiko hoher Bußgelder und auch einer Abstellungsverfügung.

Links
Link zur Pressemitteilung vom 12.11.2020

Spezialgebiete

Kartellrecht