Mediationspflicht für Anbieter von Onlineplattformen
Am 12. Juli 2020 ist die P2B-Verordnung (Verordnung zur Förderung von Transparenz und Fairness) der EU in Kraft getreten.
Damit sind Anbieter von Online-Vermittlerdiensten verpflichtet, auf Ihrer Webseite Mediatoren zu benennen, mit denen Sie im Streitfall mit Ihren gewerblichen Kunden zusammenarbeiten, um eine außergerichtliche Lösung herbeizuführen.
Sie sind von der Mediationspflicht betroffen, wenn Sie Ihren gewerblichen Kunden über eine Onlineplattform die Möglichkeit eröffnen, Verbrauchern Waren oder Dienstleistungen anzubieten.
Mediation als Chance
Wir verstehen die neue Verordnung nicht nur als Pflicht, sondern auch als Chance, die Möglichkeit der außergerichtlichen Streitbeilegung, die sich in den letzten Jahren immer größerer Beliebtheit erfreut, zu nutzen. Denn sie hat viele Vorteile gegenüber einem gerichtlichen Rechtsstreit:
- geringeres und von vorne herein absehbares Kostenrisiko
- schnelle und individuelle Lösungsfindung
- freie Bestimmung des rechtlichen Rahmens mit dem Vertragspartner
Was wir Ihnen bieten
Wir bei Fieldfisher bieten Ihnen die Möglichkeit, Streitigkeiten mit gewerblichen Kunden schnell und verbindlich zu lösen. Hierbei können wir nicht nur den Dialog mit Ihren Kunden begleiten, sondern auch für beide Seiten zufriedenstellende, rechtlich wirksame Lösungen herbeiführen:
- Wir verstehen Ihr Geschäft: Als eine der führenden Kanzleien im Bereich der Technologieberatung haben wir ein tiefgehendes Verständnis für Plattformbetreiber und deren Kunden. Gleichzeitig sind wir ausgesprochen international aufgestellt und kennen die Themen, die international agierende Unternehmen bewegen. Dies kann bei der Lösungsfindung in der Mediation sehr hilfreich sein
- Sie dürfen einen oder mehrere unserer ausgebildeten Mediatoren in Ihren allgemeinen Geschäftsbedingungen benennen, um Ihre neuen Pflichten zu erfüllen
- Nutzen Sie unsere Sachkompetenz und Infrastruktur, um Streitigkeiten mit Ihren Kunden schnell und effizient zu lösen
- Profitieren Sie von mehreren Standorten innerhalb der EU und gleichzeitig einer internationalen Expertise, die es uns ermöglicht, Ihnen Mediationen in vielen Sprachen und Rechtsordnungen anzubieten
- Greifen Sie auf unser Netzwerk von Anwältinnen und Anwälten mit unterschiedlichen Zusatzausbildungen in der Mediation und auf unsere langjährige Mediationserfahrung zurück – je nachdem, was Sie und Ihr Unternehmen benötigen
Für die Nennung unserer Mediatoren in Ihren Geschäftsbedingungen berechnen wir lediglich eine Grundpauschale. Im Streitfall führen wir eine Mediation zu einem Pauschalpreis durch. Damit können Sie die zu erwartenden Verfahrenskosten sicher abschätzen.
Gerne besprechen wir die Einzelheiten mit Ihnen persönlich und erörtern, welche weiteren Anforderungen die P2B-Verordnung an Sie und Ihr Unternehmen stellt.