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Europäische Kommission verhängt Bußgeld von € 880 Mio. gegen Scania im LKW Kartell

17/10/2017

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Germany

EU Kommission verhängt Bußgeld v. € 880 Mio. gegen Scania im LKW Kartell

Die Europäische Kommission (Kommission) hat am 27. September 2017 ein Bußgeld in Höhe von € 880 Mio. gegen den LKW-Hersteller verhängt.  Bereits am 19. Juli 2017 hatte die Kommission den Herstellern MAN, Volvo/Renault, Daimler, Iveco und DAF Bußgelder in Höhe von insg. € 2,93 Mrd. auferlegt. Unternehmen, die LKW im Zeitraum gekauft der geleast haben, prüfen ihre Schadensersatzansprüche oder haben diese bereits geltend gemacht. Aufgrund des langen Zeitraums von 14 Jahren und der hohen Marktabdeckung von 90% aller in Europa verkauften schweren und mittelschweren Lastkraftwagen hat Schadensersatz her eine große Bedeutung.

 

LKW-Kartell

 

Nach den Feststellungen der Kommission umfasste das LKW Kartell die folgenden Verhaltensweisen:

 

  • Koordinierung der Bruttolistenpreise für mittelschwere und schwere Lastkraftwagen im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR)
  • Absprache des Zeitplans für die Einführung von Emissionssenkungstechnologien für mittlere und schwere Lastkraftwagen in Reaktion auf die zunehmend strengeren europäischen Emissionsnormen (von Euro III bis zur derzeit gültigen Abgasnorm Euro VI)
  • Weitergabe der Kosten für die Emissionssenkungstechnologien

 

Marktabdeckung / betroffenen Kunden

 

Potenziell betroffen sind in erster Linie die Kunden, also Unternehmen, die zwischen den Jahren 1997 und 2011 im EWR mittelschwere oder schwere Lastwagen direkt oder indirekt von MAN, Volvo/Renault, Daimler, IVECO und DAF gekauft oder geleast haben. Ca. 90% aller in Europa verkauften schweren und mittelschweren Lastkraftwagen werden von einem der an dem Kartell beteiligten Lkw-Hersteller produziert.

 

Betroffene LKW

 

Von der Entscheidung der Kommission betroffen sind mittelschwere (6 bis 16 t) und schwere (ab 16 t) Lastkraftwagen. Das Kartell, welches sich über den gesamten EWR erstreckte, wurde nach den Feststellungen der Kommission 1997 gegründet und bestand fort, bis die Kommission im Jahr 2011 Durchsuchungen der Geschäftsräume der beteiligten Unternehmen durchführte.

                                                                                                                                                                  

Schadensersatz

 

Die Kommission weist ausdrücklich in ihrer Entscheidung auf die Möglichkeit von Schadensersatzansprüchen hin. Nach dem Willen der Kommission und des deutschen Gesetzgebers soll die Durchsetzung der Kartellschadensersatzansprüche gefördert werden. Daher wurde im Juni 2017 im Zuge der 9. GWB-Novelle das Kartellrecht entsprechend angepasst. So wird beispielsweise nunmehr vermutet, dass ein Kartell einen Schaden verursacht. Potentiell Geschädigte können sich hier informieren: http://www.fieldfisher.com/publications/2016/11/schadensersatzansprueche-gegen-das-lkw-kartell#sthash.9rKlFWK1.LqZGmUL6.dpbs

 

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