Europäische Kommission: Rekordbußgeld von € 4.34 Milliarden gegen Google wegen Missbrauch der marktbeherrschenden Stellung (Android) | Fieldfisher
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Europäische Kommission: Rekordbußgeld von € 4.34 Milliarden gegen Google wegen Missbrauch der marktbeherrschenden Stellung (Android)

19/07/2018

Locations

Germany

Die Europäische Kommission hat am 18.7.18 Google für einen Verstoß gegen das EU-Kartellrecht eine Geldbuße in Höhe von 4,34 Milliarden Euro auferlegt.

Nach den Feststellungen der Kommission hatte Google Herstellern von Android-Geräten und Betreibern von Mobilfunknetzen seit 2011 rechtswidrige Einschränkungen auferlegt, um seine beherrschende Stellung auf dem Markt für allgemeine Internet-Suchdienste zu festigen.

 

Rechtswidriges Verhalten

Google hat Android nach den Feststellungen der Kommission dazu verwendet, die marktbeherrschende Stellung seiner Suchmaschine zu festigen. Insb. habe Google demnach

  • von allen Herstellern als Bedingung für eine Lizenzierung des App-Store von Google (Play Store) verlangt, die Anwendung („App“) Google-Suche und die Google-eigene Browser-App (Chrome) auf ihren Geräten vorzuinstallieren,

  • Zahlungen an bestimmte große Hersteller und Mobilfunknetzbetreiber geleistet, wenn diese ausschließlich die App Google-Suche auf ihren Geräten vorinstallierten, und

  • Hersteller, die Apps von Google auf ihren Geräten vorinstallieren wollten, daran gehindert, auch nur einziges intelligentes Mobilgerät zu verkaufen, das über eine alternative, von Google nicht genehmigte Android-Version – einen sogenannten Android-Fork – betrieben wird.

 

Marktbeherrschende Stellung / relevante Märkte

Die Kommission stellt klar, dass Google auf den folgenden Märkten markbeherrschend ist

  • Markt für allgemeine Internet-Suchdienste in allen 31 EWR-Staaten (in den meisten Marktanteil von über 90%)

  • Markt für lizenzpflichtige Betriebssysteme für intelligente Mobilgeräte auf den Weltmärkten (mit Ausnahme des chinesischen Marktes) Marktanteil von über 95%

  • Markt für Android-App-Stores auf den Weltmärkten (mit Ausnahme des chinesischen Marktes)

 

Missbrauch

Google hat drei voneinander unabhängige Arten von Praktiken angewendet:

  • Die illegale Kopplung der Google-Suche und Browser-Apps

  • Illegale, an die exklusive Vorinstallation der Google-Suche geknüpfte Zahlungen (die Kommission hat unter Berücksichtigung der Intel-Rechtsprechung unter anderem die Bedingungen, unter denen die Anreize gewährt wurden, den Umfang dieser Anreize, den von diesen Vereinbarungen abgedeckten Marktanteil sowie deren Laufzeit berücksichtigt)

  • Illegale Behinderung der Entwicklung und des Vertriebs konkurrierender Android-Betriebssysteme

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