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Erhascht man einen Blick in den Terminkalender eines beliebigen Steuerberaters, so wird dem Betrachter schnell auffallen, dass der 30. Juni 2023 (31. Oktober 2023, auf Antrag verlängerbare Frist bis 31. März 2024) rot umkreist ist. Dies ist der Stichtag bis zu dem die Schlussabrechnungen für die verschiedenen Corona-Überbrückungshilfen zu erstellen sind.
Wir möchten in einer Beitragsserie auf Problempunkte im Rahmen der Schlussabrechnungen eingehen.
Strafbarkeit der Steuerberater*innen im Rahmen der Schlussabrechnung der Corona-Überbrückungshilfe:
Erhascht man einen Blick in den Terminkalender eines beliebigen Steuerberaters, so wird dem Betrachter schnell auffallen, dass der 30. Juni 2023 (verlängert bis 31. Oktober 2023, auf Antrag verlängerbare Frist bis 31. März 2024) rot umkreist ist. Dies ist der Stichtag bis zu dem die Schlussabrechnungen für die verschiedenen Corona-Überbrückungshilfen zu erstellen sind.
Wie haben Steuerberater*innen mit komplexen Rechtsfragen und Rechtsunsicherheiten im Rahmen der Schl
Erhascht man einen Blick in den Terminkalender eines beliebigen Steuerberaters, so wird dem Betrachter schnell auffallen, dass der 30. Juni 2023 (verlängert bis 31. Oktober 2023, auf Antrag verlängerbare Frist bis 31. März 2024) rot umkreist ist. Dies ist der Stichtag bis zu dem die Schlussabrechnungen für die verschiedenen Corona-Überbrückungshilfen zu erstellen sind.
Wir möchten in einer Beitragsserie auf Problempunkte im Rahmen der Schlussabrechnungen eingehen.
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Kontakt
Unsere Anwälte stehen Ihnen bei allen Fragen zum Thema Corona-Überbrückungshilfen gerne zur Verfügung: GermanyCoronahilfen@fieldfisher.com
Dennis Hillemann Partner, Fachanwalt für Verwaltungsrecht +49 (0)40 87 88 698 526 dennis.hillemann@fieldfisher.com | Tanja Ehls Senior Associate +49 (0)69 204 342 168 tanja.ehls@fieldfisher.com |