Arbeitsrecht-Compliance | Fieldfisher
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Arbeitsrecht - Compliance

In den vergangenen Jahren sind immer wieder größere, aber auch kleinere Unternehmen in den Fokus der Ermittlungen von Aufsichtsbehörden und Staatsanwaltschaften geraten. Nicht selten stellte sich bei diesen Ermittlungen heraus, dass entweder wesentliche arbeitsrechtliche Vorschriften nicht eingehalten wurden oder aber eine vernünftige Compliance-Struktur (z. B. Code of Conduct, Mitarbeiterschulungen, Whistleblowing-Hotline) entweder gar nicht oder nur halbherzig umgesetzt wurde.

Arbeitsrechtlicher Fokus

Immer weitergehende gesetzliche Vorgaben (z. B. Nachweisgesetz, Hinweisgeberschutz, Verschärfung des Arbeitnehmerdatenschutzes durch die DSGVO, Einführung des Mindestlohns, Erschwerung des Fremdpersonaleinsatzes durch die Änderungen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetztes) machen zudem eine regelmäßige Überprüfung und Anpassung der bereits vorhandenen Compliance-Struktur erforderlich.

Unsere arbeitsrechtliche Beratung zielt deshalb darauf ab, eine solche Compliance-Struktur richtig und umfassend zu implementieren, um Verstößen und nachfolgenden Ermittlungsmaßnahmen gezielt vorzubeugen.

Auch wenn es nicht möglich ist, durch eine derartige Struktur jeden Verstoß zu vermeiden, kann durch die richtige Umsetzung zumindest das Haftungsrisiko sowohl für das Unternehmen als auch die handelnden Personen deutlich reduziert werden.

Bei festgestellten Verstößen ist es zudem wichtig, dass das Unternehmen den Sachverhalt umfassend und vollständig aufklärt, um sich dann rechtwirksam von den handelnden Personen trennen und ggf. auch Haftungsansprüche gegen sie durchsetzen zu können.