Insolvenzrechtliche Compliance | Fieldfisher
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Insolvenzrechtliche Compliance

Eine Insolvenz birgt deutlich erhöhte persönliche Risiken für die Organe einer Gesellschaft. Spätestens dann ist es für die Organe wichtig nachweisen zu können, dass sie (i) Systeme implementiert hatten, um die Krise rechtzeitig zu erkennen, (ii) auf die Anzeichen der Krise richtig reagiert haben, (iii) rechtzeitig insolvenzrechtlichen Antragspflichten nachgekommen sind und (iv) alle anderen rechtlichen und steuerrechtlichen Pflichten erkannt und erfüllt haben.

Mit guter Beratung einen kühlen Kopf bewahren

Im Falle einer Krise müssen die Organe ohne Insolvenz ausreichend Überblick über die aktuelle und zukünftige wirtschaftliche Situation der Gesellschaft haben und nachvollziehbare Prognose-entscheidungen treffen, um gerade eine unnötige Insolvenz zu vermeiden. Hierzu gehört auch die Analyse bestehender Finanzierungen und entsprechender Auflagen (Covenants) und anderer Verträge.

Der Beratungsbedarf der Organe von Gesellschaften in der Krise und im Hinblick auf eine mögliche Krise ist enorm und hilft (ggf. für die Organe existentielle) Haftungsrisiken zu vermeiden.

Ziel der Beratung muss sein, zusammen mit den Organen sicherzustellen, dass sie vor und in der Krise über die notwendigen Informationen verfügen, nachvollziehbare Einschätzungen treffen, gesetzliche und vertragliche Pflichten erfüllen und dies insgesamt in einer Art und Weise dokumentieren, um so eine persönliche Haftung auszuschließen. 

Wenn mit Hilfe dieser Maßnahmen und dieses Wissens Sicherheit und Vertrauen geschaffen wurden, können die Organe das Unternehmen mit kühlem Kopf durch die Krise navigieren.