M&A Compliance | Fieldfisher
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Mergers and Acquisition

M&A-Transaktionen verlangen ein hohes Maß an Diskretion und Fingerspitzengefühl. Geht hier irgendetwas schief, kann dies zu schweren Sanktionen und - im Worst Case - zum Platzen des Deals führen. Gerade aus diesem Grund ist die Implementierung einer ausgereiften Compliance-Struktur mit Hilfe erfahrener und kompetenter Berater unabdingbar.

Risk Advisory & Compliance vom Feinsten

Der An- oder Verkauf von Unternehmen oder Unternehmensteilen (M&A) kann erhebliche Haftungsrisiken für alle Beteiligten mit sich bringen. Haftungsrisiken ergeben sich für die potenziellen Transaktionspartner 

  • aus dem “Ob” der Transaktion, bei dem unternehmerisches Ermessen pflichtgemäß ausgeübt werden muss, sowie 
  • dem “Wie” der Transaktion, bei dem Verstöße gegen Rechts- und Vertragspflichten (z. B. gegen Vertraulichkeitspflichten, Geldwäsche-, Kartell- und Wettbewerbsregelungen) vermieden und Vertragsstrukturen mit möglichst geringen Risiken implementiert werden müssen.

Auf Käuferseite sollten bereits im Vorfeld einer Transaktion Informationen über den Verkäufer und die Zielgesellschaft eingeholt werden, um Risiken frühzeitig zu identifizieren. Zwingender Bestandteil eines funktionierenden Compliance-Management-Systems des Käufers ist darüber hinaus die Durchführung einer sogenannten Compliance Due Diligence bei der Zielgesellschaft.

Ist ein Transaktionspartner mit Sitz in den USA oder Großbritannien involviert bzw. greifen Regelungen wie der UK Bribery Act oder der Foreign Corrupt Practices Act, ist die Durchführung einer angemessenen Compliance Due Diligence sogar Käuferpflicht. Nach Abschluss des Transaktionsprozesses erfolgt die Post-M&A-Compliance, um die identifizierten Compliance-Risiken in das auf Seiten des Käufers bestehende Compliance-System zu übersetzen und Steuerungsmechanismen zu implementieren.

Auch für den Verkäufer können sich erhebliche Haftungsrisiken bei Unternehmenstransaktionen ergeben. Dies gilt insbesondere dann, wenn sich Garantie- und Gewährleistungsrisiken zu Lasten des Verkäufers realisieren. Aus diesem Grund ist es auch dem Verkäufer anzuraten, im Vorfeld einer Transaktion eine Compliance Due Diligence bei der Zielgesellschaft durchzuführen, die Risiken sodann frühzeitig auszusteuern und ggf. einzupreisen und letztlich dem Käufer transparent offenzulegen.